Zeitwert oder Neuwert?

Zeitwert oder Neuwert? Versicherten ist oft nicht ganz klar, was sie im Schadensfall ersetzt bekommen

Ob Auto, Handy oder Fernsehgerät – im Alltag geht immer mal etwas kaputt. Wer für die Reparatur oder den Ersatz des Gegenstands eine Versicherung abgeschlossen hat, bekommt meist entweder den Zeit-, Neu- oder Wiederbeschaffungswert wieder. Aber was bedeutet das?

Neuwert: Der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte ist der Neuwert, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Der Neuwert ist also der Preis, der gezahlt werden muss, um Gegenstände mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen“, erklärt Weidenbach. Er kann niedriger, aber auch höher als der ursprüngliche Kaufpreis sein.

Dazu ein Beispiel: Bei einem Brand wird ein vor Jahren gekauftes Röhrenfernsehgerät mit einer Bildschirmdiagonale von 90 Zentimetern zerstört. Der ursprüngliche Kaufpreis lag damals bei 1000 Euro. Das TV-Gerät, das einst supermodern war, wird aber heute längst nicht mehr produziert. Ein Flachbildschirm gleicher Größe kostet aktuell 600 Euro. Die Hausratversicherung ersetzt also die 600 Euro.

Ein weiteres Beispiel: Ein Brand zerstört eine Lampe. Dieses Modell wird zwar heute noch vom Hersteller produziert, kostet aber inzwischen 30 Prozent mehr als damals. Die Hausratversicherung zahlt deshalb den heutigen Preis für die Lampe.

Gleitender Neuwert: In der Wohngebäudeversicherung wird meist der sogenannte gleitende Neuwert versichert. Diese Bezeichnung beschreibt den Betrag, der nötig ist, um ein Haus nach den heute geltenden Vorschriften wiederherzustellen.

„Das bedeutet zum Beispiel, dass die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz nach einem verheerenden Starkregen mit irreparablen Schäden ein komplett neues, gleichartiges, aber nach neuesten energetischen Standards gebautes und damit höherwertiges Haus bezahlt“, sagt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.

Zeitwert: Wirft jemand bei Freunden versehentlich eine Lampe um, übernimmt dessen Haftpflichtversicherer die Reparaturkosten. Dort wird der Zeitwert ersetzt. Und was ist das? „Das ist der Wert, den der Gegenstand zum Schadenszeitpunkt hat“, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Dabei wird vom Neuwert wegen des Alters und der Abnutzung etwas abgezogen. Oft steht im Versicherungsvertrag Genaueres zum Zeitwert – bei Handypolicen werden oft in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des Kaufpreises erstattet, im dritten Jahr minus 20 Prozent, im vierten Jahr minus 40 Prozent und ab dem fünften Jahr minus 60 Prozent des Kaufpreises.

Wiederbeschaffungswert: In der Kfz-Haftpflicht werden meist die Reparaturkosten oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert ersetzt. „Dabei gilt die Besonderheit, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden der Versicherer sogar Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts bezahlt, um das Auto wiederherzustellen“, sagt Zunk vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.

Der Wiederbeschaffungswert entspricht der Höhe des Verkaufspreis bei einem Händler – also was ein genauso altes Fahrzeug gleicher Bauart aktuell beim Gebrauchtwagenhändler kosten würde.