Jetzt kommen Flugreisende zu ihrem Recht

Seit 1999 genießen Fluggäste und ihr Gepäck besonderen Schutz durch das Montrealer Übereinkommen. Und 2004 gesellte sich die EU-Fluggastrechteverordnung hinzu, die sich auf Nichtbeförderung, Annullierungen oder große Verspätungen bezieht. Für Fluggäste bedeuten diese beiden Systeme von Ausgleichsleistungen: Unannehmlichkeiten verdienen eine Entschädigung – müssen aber eingefordert werden.

Doch, ob Privatperson oder Geschäftsreisender, die Wenigsten kennen diese Rechte und lassen sich deshalb hohe Entschädigungssummen entgehen – oder zumindest eine warme Mahlzeit und kostenlose Getränke am Flughafen.

Genau hier greift JuraFlight und entpuppt sich auf diese Weise als optimaler Partner. Die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG überraschte im Herbst mit einem Patentrezept für Flugreisende: Das Online-Portal JuraFlight bietet DEURAG-Kunden die kostenlose Möglichkeit, ihre Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung und dem Montrealer Abkommen prüfen und durchsetzen zu lassen.

JuraFlight informiert DEURAG-Kunden über ihre Rechte – und diese sind weitreichender als allgemein angenommen …

Technische Probleme sind kein außergewöhnlicher Umstand

Beispielsweise fallen technische Probleme nicht unter „außergewöhnliche Umstände“, wie es Fluggesellschaften ihren Gästen gerne verkaufen, um sich so um die Entschädigung zu drücken. Außerdem haben Fluggäste ein Recht auf Ersatzbeförderung und Ticketkostenersatz. Egal, ob der Flug zu spät kommt oder ausfällt oder das Gepäck aus unerfindlichen Gründen nicht mehr auffindbar ist: JuraFlight klärt die Ersatzansprüche der Kunden umfassend und vor allem bequem und unkompliziert. Dabei entstehen keine Erfolgshonorare. Die Kostentransparenz ist für den Kunden somit immer durch die Partnerschaft mit der Rechtsschutzversicherung gegeben.

Nicht nur Privatpersonen – auch Unternehmen haben Rechte

Mit dem neuen Portal möchte die DEURAG ihre Kunden dafür sensibilisieren, dass die Rechte der Flugreisenden sehr viel weiter reichen, als viele denken. Beispielsweise gibt es Entschädigungsrechte nicht nur für Flüge von und nach Europa. Diese können grundsätzlich bei allen Flügen weltweit geltend gemacht werden. Außerdem weisen die Experten von JuraFlight darauf hin, dass neben Privatpersonen auch Unternehmen Rechte aus Reiseverzögerungen und Flugausfällen haben und ihnen somit ein Ersatz des Schadens zusteht. So bieten JuraFlight und die Rechtsschutzlösungen der DEURAG echten Mehrwert für Makler und Kunden.