Halter eines Fahrzeuges

Halter des Fahrzeugs

Fahrzeughalter ist derjenige, der im Fahrzeugschein / in der Fahrzeugbescheinigung Teil I eingetragen ist.

In der Regel ist der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter ein und die gleiche Person.

Obwohl es gesetzlich eigentlich nicht zulässig ist, wird ein abweichender Halter vom Gesetzgeber jedoch „geduldet“. (Beispiele: ein Ehepartner ist VN, der andere ist Halter oder ein Elternteil ist VN, Kind ist Halter)

Ein abweichender Halter bringt allerdings eher Nachteile mit sich, da die Versicherer in diesen Fällen manchmal keine Nachlässe gewähren, Zuschläge berechnen oder schlimmstenfalls diese Kombination überhaupt nicht versichern.