beim Hundesitting einen Schaden verursacht

Haftpflichtversicherung sollte gelegentliches Hüten des Hundes durch Fremde einschließen

Damit Hundehalter auf der sicheren Seite sind, sollten diese sich vergewissern, dass Ihre Haftpflichtversicherung das gelegentliche Hüten des Hundes durch Fremde einschließt. Da schnell Schäden in enormen Höhen entstehen können, sollte unbedingt auf eine hohe Versicherungssumme geachtet werden. Anwälte raten, die Versicherungsunterlagen zu prüfen und beim professionellen Hundesitting darauf bestehen, dass ein Vertrag vorgelegt wird.

In jedem Fall haftet der Hundehalter gemäß § 833 Satz 1 BGB und zwar unabhängig von der Tatsache, dass er gar nicht dabei war und den Vorfall nicht verhindern konnte.